Das Präsidium
Die LJV-Satzung sieht in Artikel 10 drei Verbandsorgane vor:
1. das Präsidium
2. den Landesvorstand
3. die Mitgliederversammlung (LJV-Hauptversammlung)
Das Präsidium besteht aus
dem Präsidenten
zwei Vizepräsidenten
dem Schatzmeister
sowie je einem Vertreter aus dem Bereich der Bezirksregierungen (Beisitzer)