Aufgaben des Landesvorstandes
Der Landesvorstand hat die Aufgabe, sich mit allen grundsätzlichen
Fragen des Landesjagdverbandes zu befassen und hierzu dem Präsidium
Empfehlungen zu erteilen sowie Anträge an die LJV-Hauptversammlung zu
beschließen und die Hauptversammlung vorzubereiten. Der Landesvorstand
schlägt der Mitgliederversammlung nach Anhörung der Vorsitzenden der
Kreisjägerschaften oder Kreisgruppen in den Regierungsbezirken die
Beisitzer für die Wahl zum Präsidium vor. Der Präsident beruft die
Sitzung des Landesvorstandes bei Bedarf, jedoch mindestens einmal im
Jahr ein.