Die Satzung des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen e.V.
Aktuelle Satzung des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen e.V.
(Neufassung der bisherigen Fassung vom 23.07.2018)
beschlossen von der LJV-Online-Mitgliederversammlung am 13.03.2021
eingetragen am 01.06.2021
Mitgliedschaft
Der Beitragsanteil für Landesjagdverband NRW und DJV beträgt zur Zeit 58 Euro pro Jahr zzgl. eines Jagdbeitrags i. H. v. 45 € pro Jahr, der den in der Satzung des LJV NRW gesondert festgelegten Zwecken zu Gute kommt. Außerdem ist ein Beitragsanteil zu entrichten, den die Kreisjägerschaften, ihren Aufgaben entsprechend, in unterschiedlicher Höhe festlegen. Darin ist der Beitragsanteil für Landesjagdverband NRW und DJV enthalten.