Durchführung von Brauchbarkeitsprüfungen in NRW ab 2020 in Verbindung mit den Bestimmungen der VZPO des JGHV insbesondere beim Bringen von Wild
Die Thematik der Bestätigung der Brauchbarkeit gem. der BPO NRW nach einer bestandenen HZP, bei der Einwirken bei Fehlverhalten festgestellt wurde, ist wie zugesagt noch einmal thematisiert worden und sowohl zwischen JGHV, JKV NRW und LJV als auch innerhalb des LJV-Präsidium erörtert worden.