18.12.2020 weitere Maßgaben zur Jagdausübung unter Corona
Liebe Jägerinnen und Jäger, liebe Mitglieder der KJS Lippe,
ACHTUNG!! Laut Mitteilung der Obersten Jagdbehörde vom 18.12.2020 ist die Durchführung von Gesellschaftsjagden ab dem 16.12.2020 bis einschließlich zum 10.01.2021 NICHT zulässig. Dies gilt auch für die Bejagung von Schalenwild. Bitte beachten Sie weiterhin die Sonderregelungen im Kreis Lippe laut Allgemeinverfügung vom 11.12.2020 (insb. die Beschränkungen auf maximal 2 Personen). Für den besagten Zeitraum ist die Jagdausübung in folgendem Umfang zulässig:
- Einzeljagd - ja
- Jagd in Begleitung - ja, mit Auflagen: mit Personen aus dem eigenen oder einem weiteren Hausstand, jedoch maximal 2 Personen.
- Gesellschaftsjagden - generell nein
- Gemeinschaftsansitz (auch mit Anrühren) - ja, mit Auflagen: sofern die Jäger/innen sich telefonisch oder per Messenger abstimmen, einzeln anfahren und einzeln ansitzen. Wild anrühren, bergen, versorgen und abtransportieren sowie persönliche Treffen nach der Jagd sind nur mit Personen aus dem eigenen oder einem weiteren Hausstand, jedoch maximal mit 2 Personen, zulässig. Dabei darf es keine wechselnden Gruppenkonstellationen geben. Es muss sich praktisch um eine gleichzeitige Einzeljagd handeln.
Das NRW-Umweltministerium weißt darauf hin, dass Verstöße gegen die o.g. Personenbegrenzungen bußgeldpflichtig sind.
Nachtansitze sind weiterhin von der Ausgangssperre ausgenommen - sofern es sich um die Bejagung im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung (ASP) handelt.
Sollten Sie zu Wildunfällen gerufen werden, gilt auch hierfür eine Ausnahme von der Ausgangssperre.
Die Bejagungsmöglichkeiten nach dem 10.01.2021 werden von der Entwicklung der Coronapandemie abhängen.
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil,
Der Vorstand der KJS Lippe