Fangjagd-Ausbildungslehrgang
Gemäß Landesjagdgesetz NRW müssen Jägerinnen und Jäger in Nordrhein-Westfalen einen vom zuständigen NRW-Umweltministerium anerkannten Fangjagdlehrgang besuchen, bevor sie die Jagd mit Fallen ausüben. Dies gilt nicht für Revierjäger und bestätigte Jagdaufseher. Auch Jägerinnen und Jäger, die bereits in der Vergangenheit am Lehrgang des Landesjagdverbands erfolgreich teilgenommen haben, gelten als qualifiziert.