Obmann für das jagdliche Brauchtum
Norbert Hedtfeld
Neue Coronaschutzverordnung ab dem 13.01.2022 gültig; 2G-Plus für Jagdhornblasen
Jagdhornbläserproben
gem. § 4 (3) 5. CoronaSch-VO
2G-Plus-Regel; nur mit nachgewiesener Immunisierung (geimpft oder genesen) und zusätzlichem negativen Testnachweis (höchstens 24 Stunden zurückliegender Antigen-Schnelltest oder 48 Stunden zurückliegender PCR-Test).
Die zusätzliche Testpflicht entfällt für geboosterte Personen (Auffrischungsimpfung) und Personen, bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren.
(unterliegt nicht der 10-Personen Kontaktbeschränkung)