Übungsnachweis für Bewegungsjagden
Für Drückjagden ist ein Schießnachweis erforderlich.
Der jetzt gültige "Übungsnachweis " wird nach folgenden Kriterien abgelegt.
- 3 Schüsse auf den stehenden Keiler
- 3 Schüsse auf den laufenden Keiler
- 3 Schüsse auf den stehenden Keiler, sitzend aufgelegt.
Distanz: 50 m
Es geht nicht um das Trefferergebnis. Maßgeblich für die Erteilung des Nachweises ist die sichere und kundige Handhabung der Waffe.
Die KJS Hubertus Bielefeld will allen interessierten
Mitgliedern/innen das Ablegen des Übungsnachweises
auf dem Gelände der Kreisjägerschaft ermöglichen.
Rechtzeitig zur Drückjagdsaison sollten die Hegeringe hierfür Termine zusammen mit dem Schießobmann der KJS organisieren.
Schießstandordnung und Schießvorschrift des DJV
Richtiges Schießen mit Büchse und Flinte.
Ein Leitfaden und Ratgeber.