1100 Teilnehmer beim Landesjägertag in Münster
15. Juni 2013, Münster (LJV). Rund 1100 Teilnehmer erlebten am Samstag, den 15. Juni, einen mit Spannung erwarteten Landesjägertag 2013. Ralph Müller-Schallenberg, Präsident des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen, machte einmal mehr deutlich, dass sich das Jagdrecht in Nordrhein-Westfalen bestens bewährt hat und die Jägerschaft daher Änderungen grundsätzlich skeptisch gegenüber steht. Er betonte aber zugleich seine Dialogbereitschaft mit dem Ministerium sowie anderen Verbänden und lobte das Gesprächsklima mit dem Umweltministerium im ersten Jahr seiner Amtszeit.
Müller-Schallenberg forderte den anwesenden NRW-Umweltminister Johannes Remmel unmissverständlich auf, im Gesetzgebungsverfahren zu einem neuen Jagdrecht genügend Zeit für eine Diskussion innerhalb der Jägerschaft einzuplanen. Das versprach Remmel in seiner eigenen Rede mit den Worten "Qualität geht hier vor Schnelligkeit".
Jagdabgabe: Jägergeld muss in Jägerhand bleiben!
15. Juni 2013, Münster (LJV). Beim Thema Jagdabgabe sind sich NRW-Umweltministerium und Landesjagdverband einig, dass dieses Instrument zur Förderung des Jagdwesens in NRW unbedingt erhalten werden muss.
Es sei sinnvoll, dass das Jagdministerium und der Jagdverband bei der Umsetzung der gerichtlichen Vorgaben gut zusammenarbeiten, betonte LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg in seiner Rede auf dem Landesjägertag. Es gehe um erhebliche Interessen der Landesjägerschaft, und bekanntlich seien es ja Jäger, die die Jagdabgabe mit der Lösung des Jagdscheins erbringen. Diese Abgabe müsse deshalb auch im Sinne der Jäger verwandt werden. "Jägergeld muss in Jägerhand bleiben", forderte Müller-Schallenberg.
Die Absicht der kleinen Novelle des Landesjagdgesetzes zur verfassungskonformen Neuregelung der Bestimmungen über die Jagdabgabe und die Straffung der Jagdverwaltung durch Abschaffung der Oberen Jagdbehörde als Mittelbehörde wird vom Landesjagdverband begrüßt.
Die Erhebung einer Jagdabgabe findet in allen Bundesländern statt. Sie ist in NRW auch künftig unerlässlich, um wesentliche Maßnahmen zur Förderung des Jagdwesens, an deren Durchführung auch ein erhebliches Landesinteresse besteht, sicherzustellen.
Im Detail gibt es aber noch erheblichen Gesprächsbedarf mit der Landesregierung. Der LJV hat daher eine ausführliche Stellungnahme an das Ministerium geschickt.
Darin werden unter anderem folgende Forderungen erhoben:
Der LJV fordert künftig mehr Transparenz in der Arbeit und Kontrolle der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung, die auch künftig aus Mitteln der Jagdabgabe gefördert werden soll, was der Landesjagdverband für richtig hält. Diese notwendige Kontrolle muss durch den Beirat der Forschungsstelle gewährleistet werden.
Beim Merkmal der gruppennützigen Mittelverwendung ist zu beachten, dass eine Finanzierung staatlicher Aufgaben oder Fördermaßnahmen nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts ausscheidet. Der Staat darf die Jagdabgabe als Sonderabgabe nicht für sich erheben.
Auf erhebliche Bedenken stößt beim Landesjagdverband der im Gesetzesentwurf neue Förderungsgegenstand "Weiterentwicklung des Jagdwesens" (anstelle des bisherigen Begriffs "Förderung des Jagdwesens"), sofern dem neuen Begriff eine einseitige Ausrichtung unterlegt wird, die nicht mehr ergebnisoffen ist.
Dem Aspekt der größeren Sachnähe und Transparenz bei der Vergabe der Jagdabgabemittel sollte künftig verstärkt Rechnung getragen werden. Mindestens ist es geboten, den Sachverstand der Jägerschaft in der Weise einzubinden, dass über die Verwendung der Jagdabgabe nur nach Einholung einer Stellungnahme der anerkannten Landesvereinigungen der Jäger entschieden werden kann.