Bewegungsjagd auf Schalenwild unzulässig
Mitteilung des MULNV vom 16.12.2020
Auf Grund der verschärften Corona- Verordnung sind auch Bewegungsjagden auf Schalenwild unzulässig.
Der LJV - NRW steht aber mit dem MULNV in Verbindung und kündigt eine kurzfristige Klarstellung an.