Schießübungsnachweis
Aufgrund des neuen Landesjagdgesetzes, wird für jede Teilnahme an einer Bewegungsjagd auf Schalenwild (also nicht nur im Staatswald, sondern generell!) ein Schießübungsnachweis gefordert, der nicht älter als ein Jahr sein darf. Dieser Schießübungsnachweis hat den bisher geforderten Schießleistungsnachweis abgelöst.
Zur Erlangung des Nachweises sind auf dem Schießstand weiterhin die drei bekannten und nachfolgenden Disziplinen durchzuführen, jedoch gibt es keine Mindestleistung an Ringen mehr, die erzielt werden muss.
Die Disziplinen
stehend freihändig lfd.Keiler
stehend freihändig lfd. Keiler angehalten
sitzend lfd. Keiler angehalten
sind in einem für Schwarzwild zugelassenen Kaliber durchzuführen.
Die Übung kann als Ganzes wiederholt werden.
Wer in NRW ohne gültigen Schießübungsnachweis an einer Bewegungsjagd auf Schalenwild teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die im Wiederholungsfall zum Jagdscheinverlust führen kann!
Dieser Nachweis kann auf dem Schießstand in Bockenbach erbracht werden!