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Wer seinen alten Versicherungsvertrag auflösen will, muss natürlich die Kündigungsfrist beachten. Bei KFZ-Versicherungen ist das z. B. ein Monat zum Jahresende.

Wenn man wechseln will

Beim Versicherungswechsel sind ein paar Spielregeln zu beachten:
  • Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wer zur Lösung seines nächsten Jagdscheines (01.04.2010) die Versicherung wechseln will, muss spätestens bis zum 31.12.2009 der jetzigen Versicherung kündigen.
  • Kündigen kann man nur zum Ablauf des Jagdscheins. Wer einen 3-Jahresjagdschein gelöst hat, kann erst zum Ende der Laufzeit kündigen.
  • Eine formlose Kündigung könnte etwa so aussehen:
    An die Helfgut-Versicherung
    Betr.: Kündigung meiner Jagdhaftpflichtversicherung Vertrags-Nr. 1234
    Hiermit kündige ich meine o.g. Versicherung fristgemäß zum 31.12.2010. Ich bitte um eine kurze Bestätigung.
  • Sicherheitshalber sollte die Kündigung per Einschreiben verschickt werden.
  • Bitten Sie Ihre neue Versicherung rechtzeitig vor Verlängerung des Jagdscheins um eine Bestätigung.

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