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Brauchbarkeitsprüfung

Alle KJS und JGHV-Vereine, die im Herbst jeden Jahres Brauchbarkeitsprüfungen durchführen wollen, werden gebeten, die Termine rechtzeitig im RWJ auszuschreiben und zusätzlich beim LJV NRW anzumelden (§ 4 (1) der BPO NW). Ausschreibung/Anmeldung sind u.a. Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen aus der Jagdabgabe.

Nennung zur Brauchbarkeitsprüfung

Richtereinsatz bei der Brauchbarkeitsprüfung


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