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Schweinepest bei Wildschweinen
Nordrhein-Westfalen startet Impfaktion
Hinweise zum 10 - Punkte - Papier Schweinepest
Faltblatt vor Schweinepest schützen
23.01.2009 Wildschweinepest nun auch im Rhein-Sieg-Kreis
Wildseuchenbekämpfung: Schweinepest
Aktuelle Veröffentlichungen aus der Forschungsstelle
weitere Informationen beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Schweinepest bei Wildschweinen
Nordrhein-Westfalen startet Impfaktion
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW)
Postfach 10 10 52 45610 Recklinghausen
Telefon 02361 305-0
Telefax 02361 305-3215
Internet: www.lanuv.nrw.de
E-mail: pressestelle@lanuv.nrw.de
Recklinghausen, den 27. 2. 2009
Pressemitteilung
Seit Januar 2009 wurde in Nordrhein-Westfalen die Schweinepest bei Wildschweinen fest-gestellt. Bei 19 Wildschweinen konnte das Virus nachgewiesen werden, 18 davon im Rhein-Sieg-Kreis und einer im Rheinisch-Bergischen Kreis. Die Schweinepest ist für den Menschen ungefährlich, aber sie kann auf Hausschweine übertragen werden, was zu er-heblichen wirtschaftlichen Schäden in der Landwirtschaft führen würde.
Um zu vermeiden, dass sich die Krankheit weiter ausbreitet, wurden verschiedene Schutzmaßnahmen beschlossen und ein gefährdeter Bezirk festgelegt. Eine wichtige Maßnahme ist die Impfung der Wildschweine gegen die Schweinepest durch das Auslegen von Impfködern. Diese Impfung beginnt am heutigen Freitag.
Die Impfköder haben ungefähr die Größe einer Streichholzschachtel, sie bestehen aus einer aromatisierten Fettmasse, in die eine Kapsel mit dem Impfstoff eingebettet ist. Der Köder ist wegen seines Geruches und wegen seines Geschmackes für Wildschweine sehr attraktiv und wird gut angenommen. Mit dem Köder gelangt der Impfstoff auf die Maulschleimhaut der Tiere.
Die Impfaktion wird im gesamten gefährdeten Bezirk durchgeführt, der mit Beginn der Aktion erweitert wird und jetzt den Rhein-Sieg-Kreis, den Rheinisch-Bergischen und den Oberbergischen Kreis, ferner die rechtsrheinischen Gebiete der Städte Köln und Bonn, Teile der Stadt Remscheid sowie Teile des Märkischen Kreises, des Kreises Olpe und des Kreises Siegen-Wittgenstein umfasst. Die Größe des gefährdeten Bezirkes umfasst damit eine Fläche von 3194 km², davon 1258 km² Wald.
Die Impfung wird in Zusammenarbeit der Behörden und der Jägerschaft durchgeführt Die Impfung erfolgt durch oberflächliches Eingraben der Köder an vorbereiteten Impfplätzen. Die Jäger heben mit einem Spaten ein kleines Loch aus und legen jeweils einen Köder hinein. An jedem Auslageplatz müssen 40 Köder auf diese Weise eingegraben werden. Da pro Quadratkilometer 2 Auslageplätze eingerichtet wurden, müssen im gesamten Impfgebiet über 2500 Auslageplätze mit Ködern bestückt werden. Das sind ca. 100 000 Köder.
Die Impfung wird vier Wochen später wiederholt. Eine erste Antikörperbildung erfolgt etwa 10 Tage nach der ersten Impfung, wirksamer Impfschutz besteht frühestens zwei Wochen nach der zweiten Impfung. Weitere Impfaktionen folgen in der gleichen Weise im Sommer und im Herbst.
Mit der Impfaktion als weiterer Maßnahme soll ein Übergreifen der Schweinepest auf die ca. 140.000 Hausschweine im gefährdeten Bezirk verhindert werden.
Weitere Informationen zur Schweinepest bei Wildschweinen auf www.lanuv.nrw.de
Ansprechpartner für die Presse:
Dr. Babette Winter
Leitung Pressestelle
Telefon 0201 7995-1337
Eberhard Jacobs
Dezernent Fachliche Öffentlichkeitsarbeit
Pressestelle
Telefon: 0201 7995-1521
Hinweise zum 10 - Punkte - Papier Schweinepest
Allgemeines
Am Montag, dem 2.2.2009 hat im Umweltministerium in Düsseldorf ein Spitzengespräch zwischen Vertretern der Verwaltung (Jagd-/Veterinärverwaltung) und den Vertretern der Jagd unter Leitung von Minister Eckhard Uhlenberg stattgefunden.
Hierbei einigte man sich angesichts der besonderen Bedeutung der Schweinepest für die landwirtschaftlichen Veredelungsbetriebe auf ein 10-Punkte-Papier zur Bekämpfung der Schweinepest. Anlass hierfür waren die jüngst aufgetretenen Fälle der Schweinepest im Regierungsbezirk Köln.
Die Hauptzielsetzungen dieser gemeinsam unterzeichneten Vereinbarung sind folgende:
- Landesweite Absenkung des Schwarzwildbestandes auf eine Wilddichte von < 2 Stck. Schwarzwild/je 100 Hektar Schwarzwildlebensraum als präventive flächendeckende Maßnahme (Frühjahrsbestand 1.4.)
- Begrenzung der Fütterung auf das gesetzlich unvermeidbare Maß zur Reduktion der Vermehrungsrate (Verlangsamung der durchschnittlichen Frischlingsentwicklung)
und damit
- Maximierung der Wirksamkeit der Impfungsmaßnahmen im gefährdeten Gebiet
Landesweite jagdliche Ansätze
Um eine Ausbreitung der Schweinepest in Nordrhein-Westfalen wirksam zu begrenzen ist es erforderlich überall die Schwarzwilddichte auf < 2 Stck. Schwarzwild/je 100 Hektar Schwarzwildlebensraum abzusenken (Frühjahrsbestand 1.4.). Nur bei diesen Dichten kann davon ausgegangen werden, dass jagdlich alles erforderliche unternommen wurde, um die Schweinepest an ihrer weiteren Verbreitung zu hindern. Nur die Jäger vor Ort sind in der Lage diese notwendige Schwarzwildbejagung sicher zu stellen.
Revierübergreifende Jagden unter Berücksichtigung des Vorkommens des Schwarzwilds (Schwarzwildlebensräume) sind nach aller Erfahrung besonders geeignet den Jagderfolg zu steigern und effiziente Streckenergebnisse zu erreichen.
Jagdliche Notwendigkeiten in Schweinepestgebieten
Es ist zu unterscheiden zwischen den gefährdeten Gebieten und den sogenannten Überwachungsbereichen (Surveillance Zone). Die Impfungsbereiche sind immer gefährdete Bereiche, in denen die entsprechenden tierseuchenrechtlichen Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Zur Information ist als Anlage eine Karte beigefügt aus der die Situation der gefährdeten Gebiete und den sogenannten Überwachungsbereichen (Surveillance Zone) mit Planungsstand 27.2.2009 hervorgeht.
Karte
Karte mit Gemeindebegrenzungen
Beschreibung der Surveillance-Zone, gültig ab dem 27.02.2009
Die Surveillance-Zone ist im Westen durch den Rhein begrenzt. Im Nord-Osten wird sie vom Rhein ausgehend durch die A46 bis zur Stadt-/Kreisgrenze Hagen/Kreis Un-na begrenzt. Ab dort verläuft sie entlang der nördlichen und östlichen Grenze des Märkischen Kreises, weiterhin entlang der östlichen Grenzen der Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein bis zur Landesgrenze Nordrhein-Westfalens zu Hessen.
Im Süden ist die Surveillance-Zone durch die Landesgrenze Nordrhein-Westfalen bis zum Rhein begrenzt.
Beschreibung des Gefährdeten Bezirks, gültig ab dem 27.02.2009
Der Gefährdete Bezirk wird im Westen vom Rhein begrenzt.
Im Norden wird der Gefährdete Bezirk durch die Stadtgrenze Leverkusen, Kreisgren-ze des Oberbergischen-Kreises bis zur A1 begrenzt. Auf dem Stadtgebiet Remscheid wird der gefährdete Bezirk durch die A1 bis zur Stadtgrenze Wuppertal begrenzt. Weiterhin verläuft der GB entlang der Kreisgrenze des Ennepe-Ruhr Kreises. Vom Märkischen Kreis liegen die Gemeinden Halver, Kierspe und Meinerzhagen komplett im GB. Die Gemeinde Drolshagen im Kreis Olpe liegt ebenfalls komplett im GB, ab dort verläuft die Grenze des GB entlang der B54 durch den Kreis Siegen-Wittgenstein bis zur Landesgrenze Nordrhein-Westfalens zu Hessen. Im Süden ver-läuft die Grenze des GB entlang der Landesgrenze NRW bis zum Rhein im Westen.
LANUV, 24.02.2009
"Das LANUV weist zusätzlich darauf hin, dass die meisten Wildsammelstellen noch nicht zur Benutzung freigegeben und noch in Planung sind. Die Öffnung der Wildsammelstellen wird von den Kreisordnungsbehörden bekannt gemacht."
Wildsammelstellen
| Bezirk |
Einrichtung |
| Stadt Bonn |
53639 Königswinter-Oberpleis, Siegburger Str. 84 - Container der Firma CHT | | Rhein-Sieg-Kreis | 1. 53639 Königswinter-Oberpleis, Siegburger Str. 84 - Container der Firma CHT 2. Wildsammelstelle in 53783 Eitorf - Anmietung einer ehemaligen Metzgerei 3. Wildsammelstelle in 53819 Neunkirchen-Seelscheid - Container der Firma CHT 4. Neunkirchen-Hohn in Vorbereitung 5. Aachener Str., Rheinbach (am Wasserwerk) | | Rheinisch-Bergischer-Kreis | 1. Industriestraße 2, 51399 Burscheid 2. Schulstraße 23, 51491 Overath-Untereschbach | | Stadt Leverkusen | Miselohstr. 4, 51379 Leverkusen (Veterinäramt) | | Oberbergischer Kreis | 1. Gewerbegebiet Hückeswagen-Scheideweg, Hückeswagen (Liefertermin Container 26.02.2009) 2. Gewerbegebiet Wiehlpuhl bei Osberghausen, Engelskirchen (Liefertermin Container 11.03.2009) 3. Gewerbegebiet Hermesdorf II, Waldbröl (Liefertermin Container 11.03.2009) | | Märkischer Kreis | Waldheimstraße 25-27, 58566 Kierspe | | Stadt Olpe | Im Hohl, 57462 Olpe | | Kreis Siegen-Wittgenstein | Schlachthausstraße 10, 57072 Siegen | | | |
LANUV 18.02.2009
Zieldichte in KSP-Bereichen
Um wirksam eine Impfung gegen die Schweinepest in Schwarzwildbeständen durchführen zu können ist eine Dichte von maximal 2 Stck. Schwarzwild/je 100 Hektar möglich (Frühjahrsbestand 1.4.). Oberhalb dieser Grenze ist durch die Anzahl verbleibender, nicht durch die Impfung erreichter Stücke, der Impferfolg zur Unterbrechung der weiteren Infektion nicht gegeben. Daher ist diese Zieldichte unabdingbar.
Aufhebung der Schonzeit für Überläufer
Als flankierende Maßnahme zur Erhöhung der Abschusszahlen im gefährdeten und überwachten Bereich des Schweinepestgeschehens wird die Bejagung von Überläufern mit Ausnahme führender Stücke freigegeben.
In diesem Zusammenhang muss eindringlich darauf hingewiesen werden, dass der absolute Vorrang auf dem Abschuss von Frischlingen liegt, da diese die Hauptüberträger der Schweinepest sind.
Drückjagden
Die Durchführung von Bewegungsjagden ist zur Verminderung der Schwarzwilddichten unverzichtbar. Dies gilt auch für überwachte Gebiete.
Die Durchführung von Jagdarten, die zu einer starken Beunruhigung und damit Zerstreuung der Rotten führen, ist in Schweinepestgebieten zu unterlassen!
Die Bewegungsjagden sind so auszuführen, dass das Schwarzwild nicht sehr stark beunruhigt wird und nur geringe Fluchtdistanzen überwindet.
Einsatz von Frischlingsfallen
Gemäß dem Erlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 04. November 2008 sind Frischlingsfallen Kastenfallen für den Lebendfang von Frischlingen. Es handelt sich hier nicht um Saufänge i. S. d. Gesetzes und sind daher genehmigungsfrei. Ihr Einsatz sollte jedoch mit der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung abgestimmt werden und wir halten den Besuch eines Lehrgangs, der in Kürze von LJV angeboten wird, für unabdingbar.
Die Möglichkeit des Einsatzes von Frischlingsfallen, stellt eine für wenige Einzelfälle geeignet ergänzende Maßnahme zur zusätzlichen Dichteabschöpfung dar. Da diese Art der Fallenjagd nur von zusätzlich fortgebildeten Jägern wahrgenommen werden soll, ist ihr Einsatz auf besonders problematische Bereiche zu begrenzen.
Tierschutzaspekte sind gerade bei dieser Art der Fallenjagd in besonderem Maß zu beachten. Anderenfalls ist der Einsatz von Frischlingsfallen nicht zu befürworten.
lineare Ausbringung der Kirrmittel
Um den Abschusserfolg zu verbessern, ist es sinnvoll, das verwendete Kirrmittel nicht punktuell einzusetzen, sondern in langgezogenen linienförmigen Ausbringungsarten, damit die Stücke sich stärker zerstreuen und dadurch ein Schussabgabe begünstigt wird.
Anlieferungsprämie für Indikatorschwarzwild
Das Nähere, wie Anzahl der Frischlinge, Gewichtsklasse und Zeitraum, wird in der jeweiligen Tierseuchenverordnung geregelt.
Vereinbarung
LJV NRW
Vor Schweinepest schützen
Neuer Flyer des LJV
Die klassische Schweinepest (KSP) ist eine gefährliche, hoch ansteckende Viruserkrankung, die Haus- und Wildschweine befallen kann.
In der Europäischen Union – und auch in Deutschland – tritt sie in unregelmäßigen Abständen immer wieder auf (z. Zt. im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Rhein-Sieg Kreis).
Dieses in einer Kooperation des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen (LJV NRW) mit dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) und dem Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer Westfalen-Lippe (VJE) erstellte Faltblatt richtet sich an Schweinehalter und Jäger. Ziel ist es, die Eintragswege der Erkrankung und mögliche Vorsorgemaßnahmen zu beschreiben, um dadurch die Gefahr der Krankheitsverbreitung zu verringern.
Download Faltblatt
23.01.2009 Wildschweinepest nun auch im Rhein-Sieg-Kreis
Große Teile des rechtsrheinischen Kreisgebietes gehören zum "Gefährdeten Bezirk"
Rhein-Sieg-Kreis (tw) – Bei einem am Montag in Hennef-Rott tot aufgefundenen Wildschwein ist jetzt der Erreger der Wildschweinepest nachgewiesen worden. Das teilte heute das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg mit. Das für die Pest verantwortliche Virus ist für den Menschen ungefährlich, ist aber von Schwein zu Schwein hoch ansteckend.
Zunächst hatte das Staatliche Veterinäruntersuchungsamt in Krefeld nach einem positiven Test bei dem 20 Kilogramm schweren Frischling den Verdacht auf Wildschweinepest geäußert, der nun durch abschließende Untersuchung des Friedrich-Löffler-Instituts auf der Insel Riems, Ostsee, abschließend bestätigt wurde.
"Wichtigstes Ziel ist es nun", erklärt der Leiter des Kreisveterinäramtes in Siegburg, Dr. Hanns von den Driesch, "die Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Insbesondere das Übergreifen auf Hausschweine". Deshalb werden große Teile des rechtsrheinischen Kreisgebietes bis auf Windeck und kleine Teilegebiete von Much und Ruppichteroth zum "Gefährdeten Bezirk" verfügt, in dem bestimmte Verhaltensregeln einzuhalten sind. Der gefährdete Bezirk wird nördlich begrenzt durch die Kreisgrenze zur Stadt Köln sowie zum Rheinisch-Bergischen-Kreis vom Rhein bis Much-Springen, westlich durch den Rhein, ausgenommen Stadtgebiet Bonn, bis Kreisgrenze Neuwied, südlich durch die Kreisgrenze zum Kreis Neuwied und Kreis Altenkirchen bis Gemeindegrenze Windeck und Eitorf, östlich in nördlicher Richtung der Gemeindegrenze Windeck und Eitorf folgend bis zur Gemeindegrenze Ruppichteroth, dieser in westlicher Richtung folgend bis zur L 317, dieser folgend bis Schönenberg, von dort aus der B 478 bis Bröleck folgend, ab Bröleck der L 224 folgend bis Much-Wohlfahrt, östlich von Much-Wohlfahrt über Much der L 312 folgend bis Much-Springen.
So werden alle Schweinehalter im gefährdeten Bezirk ausdrücklich aufgefordert, auf strengste Hygienemaßnahmen zu achten und den Personenzugang zu ihren Tieren auf das notwendigste einzuschränken. In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass jeder Schweinehalter, also auch die Halter von "Hobbytieren" wie Minipigs und Hängebauchschweinen, verpflichtet ist, seine Tiere beim Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg zu melden. Denn die Wildschweinepest ist zwar für den Menschen ungefährlich, sie stellt aber für die Hausschweine ein ständiges Infektionsrisiko für die Tiere dar. Jeglicher Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen muss daher vermieden werden. Das Virus überträgt sich nicht nur von Tier zu Tier, sondern auch über indirekte Wege. So kann der Erreger beispielsweise durch verunreinigte Kleidung oder Schuhe in einen Schweinebestand eingeschleppt werden. Insofern stellen auch Waldspaziergänge von Personen mit einem landwirtschaftlichen Bezug ein Infektionsrisiko dar.
In dem rund 642 Quadratkilometer großen gefährdeten Bezirk des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises sind 56 Betriebe mit rund 1565 Schweinen von der Verfügung betroffen, darunter fünf größere Betriebe mit 100 bis 500 Schweinen. Ansonsten handelt es sich überwiegend um kleine Haltungen mit 1 bis 20 Schweinen.
In einem Schreiben hat das Kreisveterinäramt in Siegburg zudem die Jagdinhaber im gesamten rechtsrheinischen Kreisgebiet auf den Ausbruch der Tierseuche hingewiesen und erste Maßnahmen empfohlen.
"Wir raten den Jägern dringend, das Schwarzwild intensiver zu jagen, um eine Ausbreitung des Erregers in den Rhein-Sieg-Kreis zu verhindern", erläutert Kreisveterinär Dr. Hanns von den Driesch. Ebenso sind Hygienemaßnahmen beim Jagbetrieb besonders streng einzuhalten. Alle Tierkörperteile von erlegtem Wild sind zu sammeln und Aufbrüche (Innereien) unschädlich zu beseitigen.
Erst vor kurzem hatte es ein auf Wildschweinepest positiv getestetes Tier im benachbarten Rheinisch-Bergischen-Kreis gegeben, woraufhin auch im Rhein-Sieg-Kreis Vorsichtsmaßnahmen ergriffen wurden. Seitdem wurden schon 309 Hausschweine in verschiedenen Betrieben mit negativem Ergebnis untersucht. Von 18 in den vergangenen Tagen geschossenen Wildschweinen werden zurzeit Proben im Veterinäruntersuchungsamt in Krefeld getestet. 165 Quadratkilometer des gesamten Gefährdungsbezirks ist Waldgebiet, also rund 26 Prozent der Gesamtfläche. Hier wird Ende Februar eine Impfaktion erfolgen.
Bereits seit 2002 ist der an den linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis angrenzende Kreis Euskirchen von der Schweinepest betroffen. Für die Jagdinhaber in Rheinbach und Meckenheim gelten seither dieselben Vorsichtsmaßnahmen wie nun auch rechtsrheinisch. Im Rhein-Sieg-Kreis selber wurde die Schweinepest zuletzt 2005 nachgewiesen.
Für Fragen steht das Kreisveterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises – Der Landrat – in Siegburg unter den Rufnummern 02241/ 13 2603 und 02241/ 13 2610 zur Verfügung.
Wildseuchenbekämpfung; Schweinepest
Aus Gründen der Wildseuchenbekämpfung wurde von der Oberen Jagdbehörde die Schonzeit für Überläuferkeiler und nicht führende Überläuferbachen bis zum 31.07.2010 für folgende Gebiete in Nordrhein-Westfalen aufgehoben:
- Stadt Bonn (rechtsrheinisch)
- Stadt Hagen
- Stadt Köln (rechtsrheinisch)
- Stadt Leverkusen
- Stadt Remscheid
- Stadt Wuppertal
- Kreis Olpe
- Kreis Siegen-Wittgenstein
- Märkischen Kreis
- Oberbergischen Kreises
- Rheinisch-Bergischer Kreis
- Rhein-Sieg-Kreis (rechtsrheinisch), sowie das linksrheinische Gebiet westlich der A61
- Gebiet des Ennepe-Ruhr-Kreises südlich der A1
- Stadt Solingen
- Kreis Mettmann (südlich der A 46)
- Kreis Euskirchen
Die betroffenen Revierinhaber sind durch die Unteren Jagdbehörden direkt informiert worden.
Trotz der o. g. Schonzeitaufhebung darf jedoch nicht die intensive Frischlingsbejagung vernachlässigt werden.
Frischlinge sind im Gegensatz zu Überläufern und älteren Stücken ganzjährig bejagbar und sind in NRW - anders als z. B. in Niedersachsen - als noch nicht einjährige Stücke definiert. Diese Definition ist wildbiologisch korrekt, da es beim Schwarzwild keine eng begrenzte Frischzeit gibt. Das bedeutet, dass nicht einjährige Stücke daher ganzjährig bejagt werden können und müssen.
Frischlinge erreichen am Ende ihres ersten Lebensjahres Gewichte je nach Region von 30 bis 50 kg. Es ist daher wildbiologisch und rechtlich vertretbar, wenn man sich in der Praxis eine Gewichtsobergrenze setzt (Normalgewicht durchschnittlich entwickelter Frischlinge am Ende ihres ersten Lebensjahres). Unter Beachtung dieser Gewichtsgrenze, die sich immer an den jeweiligen örtlichen Verhältnissen orientieren muss, kann auch in den Monaten Februar bis Juli gejagt werden, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Der Abschuss gilt in dieser Zeit primär den spät gefrischten Stücken aus dem Vorjahr.
Mit der Bejagung der diesjährigen Frischlinge muss frühzeitig begonnen werden. Frischlinge sind bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu erlegen. Der Anteil der Frischlinge an der Gesamtstrecke soll im Durchschnitt 80 % betragen. Um dieses Ziel zu erreichen, kann es notwendig sein, auch nicht verwertbare Frischlinge zu erlegen.
Die Obere Jagdbehörde hat zur Intensivierung der Frischlingsbejagung in 43 Kreisen und kreisfreien Städten die sog. Kleine Kugel bis zum 31.03.2013 (abweichend von § 19 BJG) zugelassen.
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