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Presse
Hinweise zum 10 - Punkte - Papier Schweinepest
Allgemeines
Am Montag, dem 2.2.2009 hat im Umweltministerium in Düsseldorf ein Spitzengespräch zwischen Vertretern der Verwaltung (Jagd-/Veterinärverwaltung) und den Vertretern der Jagd unter Leitung von Minister Eckhard Uhlenberg stattgefunden.
Hierbei einigte man sich angesichts der besonderen Bedeutung der Schweinepest für die landwirtschaftlichen Veredelungsbetriebe auf ein 10-Punkte-Papier zur Bekämpfung der Schweinepest. Anlass hierfür waren die jüngst aufgetretenen Fälle der Schweinepest im Regierungsbezirk Köln.
Die Hauptzielsetzungen dieser gemeinsam unterzeichneten Vereinbarung sind folgende:
• Landesweite Absenkung des Schwarzwild-bestandes auf eine Wilddichte von < 2 Stck. Schwarzwild/je 100 Hektar Schwarzwildlebensraum als präventive flächendeckende Maßnahme (Frühjahrsbestand 1.4.)
• Begrenzung der Fütterung auf das gesetzlich unvermeidbare Maß zur Reduktion der Vermehrungsrate (Verlangsamung der durchschnittlichen Frischlingsentwicklung)
und damit
• Maximierung der Wirksamkeit der Impfungsmaßnahmen im gefährdeten Gebiet
Landesweite jagdliche Ansätze
Um eine Ausbreitung der Schweinepest in Nordrhein-Westfalen wirksam zu begrenzen ist es erforderlich überall die Schwarzwilddichte auf < 2 Stck. Schwarzwild/je 100 Hektar Schwarzwildlebensraum abzusenken (Frühjahrsbestand 1.4.). Nur bei diesen Dichten kann davon ausgegangen werden, dass jagdlich alles erforderliche unternommen wurde, um die Schweinepest an ihrer weiteren Verbreitung zu hindern. Nur die Jäger vor Ort sind in der Lage diese notwendige Schwarzwildbejagung sicher zu stellen.
Revierübergreifende Jagden unter Berücksichtigung des Vorkommens des Schwarzwilds (Schwarzwildlebensräume) sind nach aller Erfahrung besonders geeignet den Jagderfolg zu steigern und effiziente Streckenergebnisse zu erreichen.
Jagdliche Notwendigkeiten in Schweinepestgebieten
Es ist zu unterscheiden zwischen den gefährdeten Gebieten und den sogenannten Überwachungsbereichen (Surveillance Zone). Die Impfungsbereiche sind immer gefährdete Bereiche, in denen die entsprechenden tierseuchenrechtlichen Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Zur Information ist als Anlage eine Karte beigefügt aus der die Situation der gefährdeten Gebiete und den sogenannten Überwachungsbereichen (Surveillance Zone) mit Planungsstand 27.2.2009 hervorgeht.
Karte
Zieldichte in KSP-Bereichen
Um wirksam eine Impfung gegen die Schweinepest in Schwarzwildbeständen durchführen zu können ist eine Dichte von maximal 2 Stck. Schwarzwild/je 100 Hektar möglich (Frühjahrsbestand 1.4.). Oberhalb dieser Grenze ist durch die Anzahl verbleibender, nicht durch die Impfung erreichter Stücke, der Impferfolg zur Unterbrechung der weiteren Infektion nicht gegeben. Daher ist diese Zieldichte unabdingbar.
Aufhebung der Schonzeit für Überläufer
Als flankierende Maßnahme zur Erhöhung der Abschusszahlen im gefährdeten und überwachten Bereich des Schweinepestgeschehens wird die Bejagung von Überläufern mit Ausnahme führender Stücke freigegeben.
In diesem Zusammenhang muss eindringlich darauf hingewiesen werden, dass der absolute Vorrang auf dem Abschuss von Frischlingen liegt, da diese die Hauptüberträger der Schweinepest sind.
Drückjagden
Die Durchführung von Bewegungsjagden ist zur Verminderung der Schwarzwilddichten unverzichtbar. Dies gilt auch für überwachte Gebiete.
Die Durchführung von Jagdarten, die zu einer starken Beunruhigung und damit Zerstreuung der Rotten führen, ist in Schweinepestgebieten zu unterlassen!
Die Bewegungsjagden sind so auszuführen, dass das Schwarzwild nicht sehr stark beunruhigt wird und nur geringe Fluchtdistanzen überwindet.
Einsatz von Frischlingsfallen
Gemäß dem Erlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 04. November 2008 sind Frischlingsfallen Kastenfallen für den Lebendfang von Frischlingen. Es handelt sich hier nicht um Saufänge i. S. d. Gesetzes und sind daher genehmigungsfrei. Ihr Einsatz sollte jedoch mit der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung abgestimmt werden und wir halten den Besuch eines Lehrgangs, der in Kürze von LJV angeboten wird, für unabdingbar.
Die Möglichkeit des Einsatzes von Frischlingsfallen, stellt eine für wenige Einzelfälle geeignet ergänzende Maßnahme zur zusätzlichen Dichteabschöpfung dar. Da diese Art der Fallenjagd nur von zusätzlich fortgebildeten Jägern wahrgenommen werden soll, ist ihr Einsatz auf besonders problematische Bereiche zu begrenzen.
Tierschutzaspekte sind gerade bei dieser Art der Fallenjagd in besonderem Maß zu beachten. Anderenfalls ist der Einsatz von Frischlingsfallen nicht zu befürworten.
lineare Ausbringung der Kirrmittel
Um den Abschusserfolg zu verbessern, ist es sinnvoll, das verwendete Kirrmittel nicht punktuell einzusetzen, sondern in langgezogenen linienförmigen Ausbringungsarten, damit die Stücke sich stärker zerstreuen und dadurch ein Schussabgabe begünstigt wird.
Anlieferungsprämie für Indikatorschwarzwild
Das Nähere, wie Anzahl der Frischlinge, Gewichtsklasse und Zeitraum, wird in der jeweiligen Tierseuchenverordnung geregelt.
Vereinbarung
LJV NRW
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