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Das Präsidium

Die LJV-Satzung sieht in Artikel 10 drei Verbandsorgane vor:

1. das Präsidium
2. den Landesvorstand
3. die Mitgliederversammlung (LJV-Hauptversammlung)

Das Präsidium besteht aus
dem Präsidenten
zwei Vizepräsidenten
dem Schatzmeister
sowie je einem Vertreter aus dem Bereich der Bezirksregierungen (Beisitzer)

Aufgaben des Präsidiums sind:

1. Das Präsidium führt die Geschäfte des LJV nach Maßgabe seiner Aufgaben und Ziele, im besonderen übernimmt es die Wahrung der Interessen des LJV gegenüber Behörden, Dienststellen und Verbänden sowie die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Jagdschutz-Verband und die Verwaltung der verbandseigenen Einrichtungen.

2. Das Präsidium regelt die Geschäftsführung, bestimmt den Geschäftsverteilungsplan und die Zahl der Mitarbeiter sowie deren Aufgaben, Befugnisse und Vergütungen.

3. Das Präsidium hat mindestens einmal im Jahr eine LJV-Hauptversammlung einzuberufen. Ort und Zeit werden vom Präsidenten festgesetzt. Die Einladungen an die Mitglieder erfolgen unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von vier Wochen im Mitteilungsblatt des LJV.

4. Das Präsidium des LJV kann aus dringenden Gründen eine außerordentliche LJV-Hauptversammlung einberufen; es muss sie innerhalb sechs Wochen einberufen, wenn dies mit einfacher Mehrheit des Landesvorstandes gefordert wird.

5. Das Präsidium entscheidet über den korporativen Beitritt des LJV oder seiner Untergliederung in einen anderen Verein.

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