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| Jungjägerausbildung Informationsabend:
Montag, 27.09.10
Restaurant Steinkiste
Körbecker Weg 8
59494 Soest
Beginn des Vorbereitungskursus 2010
am Montag, 18.10.2010
Lehrgangsort:
wird noch bekanntgegeben
Lehrgangsgebühren:
für den Kurs 2010
800,00 €
Für Schüler, Studenten und Auszubildende bis zur Vollendung des 25. Lbj: 500,00 €
Wiederholer eines vorherigen Kursus der KJS Soest: 400,00 € |  | | | | Ergänzungen zum Lehrgang
Ca. 8 -10 Reviergänge zum Thema Land- und Waldbau, Naturschutz, Wildhege, jagdliche Einrichtungen, Unfallverhütungsvorschriften (UVV), Wildschadenverhütung, Fangjagd, Falknervorführung
Ggfs. praktisches Aufbrechen an einem Stück Schalenwild, Vorstellung der Jagdhunderassen, Besuch einer Ausstellung mit Präparaten der heimischen Wildarten.
In der Lehrgangsgebühr ist enthalten
*Theoretischer und praktischer Unterricht
*Praktische Schießausbildung durch Schießlehrer auf den Schießständen
*Schießstandgebühren incl. Versicherung
*Leihgebühr für die Benutzung von Waffen auf dem Schießstand
*Mitgliedschaft im Landesjagdverband NRW e.V. für die Dauer von einem Jahr für die erfolgreichen Absolventen der Jägerprüfung. Alle anderen Teilnehmer werden bis zur Jägerprüfung kostenlos als Mitglied geführt, incl. Kostenloses Abonnement der Verbandzeitschrift "Der Rheinisch-Westfälische Jäger".
*Kursteilnehmerhaftpflichtversicherung für die Dauer des Vorbereitungslehrganges
In der Lehrgangsgebühr ist nicht enthalten
*Literatur
*Munitionskosten ( ca. 400,00 Euro)
*Fahrtkosten
*Prüfungsgebühren (ca. 225,00 Euro)
*Kosten Führungszeugnis |  |
 | | Demonstration Anschusskontrolle | |
| | | Anmeldungen zum Jägerkurs:
Kreisjägerschaft Soest
Stirper Damm 1
50597 Erwitte
Tel: 02943 4175
Fax: 02947 481734
Geschäftszeiten Mo.-Fr. 14.00 -15.30Uhr
KJS-Soest@t-online.de
Ausbildung
Im Kreis Soest bietet die Kreisjägerschaft einen Vorbereitungslehrgang an. Anmeldung etc. siehe oben. Dieser Lehrgang wird an zwei Abenden pro Woche (Theorie, Montag und Donnerstag, 19.30 -22.00 Uhr) und an den Wochenenden (Reviergänge) durchgeführt und umfasst rund 150 Stunden Theorie. Während des Unterrichtes werden alle für die Prüfung wichtigen Fachgebiete von Fachleuten vermittelt. Bei Reviergängen werden praktische Kenntnisse in Wald und Feld vermittelt. Hinzu kommt die Schießausbildung auf einem Schießstand, um den sicheren Umgang mit der Waffe zu trainieren. Es empfiehlt sich, in kleinen Lerngruppen den Unterrichtsstoff nachzubereiten.
Lehrgangs-Sachgebiete und Ergänzungen
Gemäß § 3 der Verordnung über die Jägerprüfung umfasst die schriftliche wie die mündlich-praktische Prüfung folgende Sachgebiete, die entsprechend unterrichtet werden.
Sachgebiet 1
Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Naturschutz
Ausbilder: Klaus Siebels,
Dr. Franz-Ferdinand Gröblinghoff
Sachgebiet 2
Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues, Wildschadenverhütung
Ausbilder: Klaus Siebels,
Dr. Franz-Ferdinand Gröblinghoff
Sachgebiet 3
Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen (insbesondere sichere Handhabung, Gebrauch und Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen)
Der Unterricht in diesem Sachgebiet wird begleitet durch die praktische Ausbildung in der Handhabung der Lang- und Kurzwaffen während der Schießtermine auf den Schießständen in Hiddingsen und Öchtringhausen.
Ausbilder: Cornelius Bader
Alexander Konerding
Sachgebiet 4
Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffenrechts, des Tierschutzrechts, des Naturschutz- und Landschaftspflegerechts
Ausbilder: Walter Schulte |  |
| | | Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in drei Abschnitte:
- schriftliche Prüfung
- Schießprüfung
- mündlich / praktische Prüfung
Die schriftliche Jägerprüfung findet einmal pro Jahr am letzten Montag im April statt.
Aufgrund der hohen Anforderungen wird jeder Prüfling jeweils an einem Tag nur in einem Prüfungsabschnitt geprüft. Somit beträgt der Prüfungszeitraum drei Tage für jeden Prüfungsteilnehmer. Die Termine der Schießprüfung und der mündlich/praktischen Prüfung finden in den letzten April- und ggfs. in den ersten Maitagen statt.
In der schriftlichen Prüfung sind 100 Fragen aus einem Fragenkatalog im Multiple-Choice-Verfahren zu beantworten. In den vier Fächern müssen je mindestens 14 von 25 Fragen oder insgesamt 70 Fragen (davon mindestens 14 im Fach Wildtierkunde und Naturschutz) richtig beantwortet werden.
Bei der Schießprüfung müssen die Jagdscheinanwärter ihre Schießfertigkeit mit der Büchse (Kugel) und der Flinte (Schrot), sowie den sicheren Umgang mit der Jagdwaffe unter Beweis stellen. Dabei sind folgende Mindestergebnisse festgelegt: Mind. 30 Ringe stehend angestrichen auf den Rehbock und mind. 3 von 10 Tontauben (Trap) müssen getroffen werden. Mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung können nicht durch gute Leistungen in den anderen Prüfungsteilen ausgeglichen werden.
Im mündlichen Teil wird der Prüfungskandidat von einer mehrköpfigen Prüfungskommission in allen Unterrichtsfächern geprüft. Hierbei wird dem Fach Waffenkunde und -handhabung ein hoher Stellenwert beigemessen. Fehlerhafte Handhabung und die Verletzung von Sicherheitsaspekten führen unweigerlich zur Beendigung und nicht Bestehen der Prüfung.
Prüflinge, die in Nordrhein-Westfalen die schriftliche Jägerprüfung bestanden haben, aber in der Schiessprüfung und / oder im mündlich, praktischen Abschnitt durchgefallen sind, können die nicht bestandenen Prüfungsabschnitte auf Antrag im August/September wiederholen.
Prüfungskommission
Die Jägerprüfung ist eine staatliche Prüfung. Der Prüfungskommission gehört daher neben drei - vier erfahrenen Jägern immer ein Vertreter der Jagdbehörde an. |  |
 | Alexander Konerding,
Schiessausbilder | |
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