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Untere Jagdbehörde

Städt. Forstdirektor
Erwin Fischer

Umweltamt
Forst, Jagd und Fischerei
Brückstr. 45
44135 Dortmund

Tel.: 0231 / 50-22674
Fax.: 0231 / 50 -24140
efischer@stadtdo.de

Für die Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen wenden Sie sich bitte an die Untere Jagd- und Fischereibehörde in der Brückstr. 45, Zimmer 425.

Öffnungszeiten
Montag08:30 - 12:00
Dienstag08:30 - 12.0013:00 - 15:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:0013:00 - 17:00
Freitag08:30 - 12:00


 
Erstbeantragung eines Jagdscheins
Dortmunder Bürgerinnen und Bürger können einen Jagdschein beantragen, wenn sie eine entsprechende Jägerprüfung abgelegt haben.

Notwendige Unterlagen:
Prüfungszeugnis
ausgefüllter Antrag (bei Jugendlichen Unterschrift des Erziehungsberechtigten)
Lichtbild
Versicherungsbestätigung
Personalausweis oder Pass
Persönliches Erscheinen ist erforderlich.

Folgende Gebühren werden bei der Beantragung der Erstausstellung erhoben:
Jahresjagdschein: 80,00 Euro
Zweijahresjagdschein: 140,00 Euro
Dreijahresjagdschein: 200,00 Euro

Weitere Gebühren (z.B. Jugend-, Tages-, Falknerjagdscheine) sind zu erfragen.

Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Verlängerung und Erstausstellung von Jagdscheinen sind die §§ 15ff Bundesjagdgesetz in Verbindung mit § 17 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen vom 07.12.94 sowie die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 05.08.80 in der z.Z gültigen Fassung.

Antrag auf Ausfertigung eines Jagdscheines


 
Verlängerung eines Jagdscheins
Notwendige Unterlagen:
ausgefüllter Antrag (bei Jugendlichen Unterschrift des Erziehungsberechtigten)
ggf. ein neues Lichtbild
Versicherungsbestätigung
Personalausweis oder Pass
Persönliches Erscheinen ist erforderlich.

Die Ausstellung erfolgt sofort bei Antragstellung. Ist der Jagdscheininhaber nach Dortmund zugezogen, werden von der Jagdbehörde Unterlagen wie Strafregisterauszug aus Bonn und Jagdscheinunterlagen bei der letzten Jagdbehörde angefordert. Die Bearbeitungszeit beträgt dann ca. 2-3 Wochen. Eine rechtzeitige Beantragung ist empfehlenswert.

Folgende Gebühren werden bei der Beantragung der Verlängerung erhoben:
Jahresjagdschein: 80,00 Euro
Zweijahresjagdschein: 140,00 Euro
Dreijahresjagdschein: 200,00 Euro

Weitere Gebühren (z. B. Jugend-, Tages- und Falknerjagdscheine) sind zu erfragen.

Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Verlängerung und Erstausstellung von Jagdscheinen sind die §§ 15ff Bundesjagdgesetz in Verbindung mit § 17 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen vom 07.12.94 sowie die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 05.08.80 in der z.Z gültigen Fassung.

Antrag auf Verlängerung eines Jagdscheines

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