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Jägerprüfung in NRW

Wer in Deutschland die Jagd ausüben will, benötigt einen auf seinen Namen lautenden, gültigen Jagdschein. Zuvor muss jedoch die Hürde der Jägerprüfung genommen werden, denn erst nach bestandener Prüfung kann ein Jagdschein gelöst werden.

Die zuständige Behörde muss allerdings die Erteilung eines Jagdscheins denjenigen versagen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung nicht besitzen.

Alter

Das Mindestalter für die Jägerprüfung ist 15 Jahre. Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, wird nach bestandener Prüfung der Jugendjagdschein erteilt. Den Vorbereitungslehrgang können Jugendliche im entsprechenden Zeitrahmen schon vor Vollendung des 15. Lebensjahres besuchen. Die Prüfung zum Jugendjagdschein erfolgt unter den gleichen Bedingungen, wie die zur Erlangung des normalen Jagdscheines für erwachsene Personen. Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Jagdausübung in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von diesem schriftlich beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein.

Ausbildung/Vorbereitungslehrgänge

In der Regel bieten die Kreisjägerschaften Vorbereitungslehrgänge an. Diese Lehrgänge, die an ein bis zwei Abenden pro Woche und an den Wochenenden durchgeführt werden, dauern rund sechs Monate. Während des Unterrichtes werden alle für die Prüfung wichtigen Inhalte von Fachleuten vermittelt: Von Naturschutz über Wildkunde und Recht bis zu Waffenkunde und Jagdpraxis. Hinzu kommt die Schießausbildung auf einem Schießstand, um den sicheren Umgang mit der Waffe zu trainieren. Links zu den Vorbereitungslehrgängen in den Kreisjägerschaften finden Sie auf diesen Seiten.

Kompaktkurse

Neben den klassischen Vorbereitungslehrgängen in Form von Abendkursen bieten die Kreisjägerschaften in einigen Regierungsbezirken Nordrhein-Westfalens seit kurzem auch gemeinschaftlich Kompaktkurse an. Dabei werden die gleichen Lerninhalte in mehreren Blöcken vermittelt. Dieses Angebot richtet sich gezielt an Personen, denen ein regelmäßiger Abendkurs nicht möglich ist. Die Ausbildungsqualität entspricht bei den Kompaktkursen aber ebenfalls jener der klassischen Abendkurse. Weitere Infos zu den Kompaktkursen in den Regierungsbezirken finden Sie auf diesen Seiten.

Ausbildungsinhalte

Für die Prüfung muss der Jagdscheinanwärter umfassende Kenntnisse in folgenden Sachgebieten in Praxis und Theorie erwerben:
Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Naturschutz, Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land und Waldbaus, Wildschadenverhütung, Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen (insbesondere sichere Handhabung, Gebrauch und Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen), Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffenrechts, des Tierschutzrechts sowie des Natur- und Landschaftspflegerechts.

In der praktischen Ausbildung steht der sichere Umgang mit jagdlich genutzten Lang- und Kurzwaffen (Pistole und Revolver) an erster Stelle. Die Schießfertigkeit wird auf einem Schießstand mit Langwaffen (Büchse/Kugel und Flinte/Schrot) und der Kurzwaffe trainiert.

Durch Reviergänge und Exkursionen werden Kenntnisse der Revierpraxis und der Jagdorganisation vermittelt sowie das Wissen über Flora und Fauna vertieft. Es empfiehlt sich, in kleinen Lerngruppen den Unterrichtsstoff nachzubereiten.

Aber auch die Behandlung des erlegten Wildes, der Bau von Reviereinrichtungen und die Teilnahme an Treibjagden sind regelmäßig Bestandteil der Kurse.

Gebühren

Nach der Anmeldung zu einem Vorbereitungslehrgang erhebt die ausbildende Kreisjägerschaft eine Lehrgangsgebühr. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde (ansässig beim Kreis bzw. der kreisfreien Stadt), die eine Prüfungsgebühr erhebt. Der Anmeldung muss für die Zulassung zur Prüfung ein polizeiliches Führungszeugnis beigefügt werden.

Prüfung Die Prüfung gliedert sich in drei Abschnitte:
  • schriftliche Prüfung
  • Schießprüfung
  • mündlich / praktische Prüfung

Die Jägerprüfung findet jährlich im Frühjahr statt. Wer nicht bestanden hat, kann sich im Herbst einer Nachprüfung unterziehen.

In der schriftlichen Prüfung sind Fragen aus den oben genannten Prüfungsfächern im Multiple-Choice-Verfahren zu beantworten.

Bei der Schießprüfung müssen die Jagdscheinanwärter ihre Schießfertigkeit mit der Büchse (Kugel) und der Flinte (Schrot), sowie den sicheren Umgang mit der Jagdwaffe unter Beweis stellen. Dabei sind Mindestergebnisse festgelegt. Mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung können nicht durch gute Ergebnisse in den anderen Prüfungsteilen ausgeglichen werden.

Im mündlichen Teil wird der Prüfungskandidat von einer mehrköpfigen Prüfungskommission in allen Unterrichtsfächern geprüft. Hierbei wird dem Fach Waffenkunde und -handhabung ein hoher Stellenwert beigemessen. Fehlerhafte Handhabung oder die Verletzung von Sicherheitsaspekten führen unweigerlich zur Beendigung und Nichtbestehen der Prüfung.

Prüfungskommission

Die Jägerprüfung ist eine staatliche Prüfung. Der Prüfungskommission müssen daher immer Vertreter der zuständigen Jagdbehörde angehören.

Weitere Informationen zur Praxis der Jungjägerausbildung erhalten Sie direkt bei den einzelnen Kreisjägerschaften. Kontaktadressen finden sich auch auf den Internetseiten des Landesjagd-Verbandes NRW Kreisjägerschaften.

SCHIESSTERMINE 2010
[03.02.-04.09.2010]
LANDESBLAESER-WETTBEWERB 2010
Burg Brüggen
[29.-30.05.2010]

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